Sie möchten eine Immobilie in San Agustín verkaufen? Auf der Seite Immobilie auf Gran Canaria verkaufen erklären wir Bewertung, Ablauf und erforderliche Unterlagen.

Las Burras, Küstenweg und El Veril
Immobilien San Agustín Gran Canaria
Immobilien San Agustín Gran Canaria umfassen Bungalowanlagen, Apartments und Küstenlagen östlich von Playa del Inglés.
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San Agustín liegt östlich von Playa del Inglés im Municipio San Bartolomé de Tirajana. Der Küstenweg führt über Las Burras und El Veril weiter nach Westen; zwischen Strand und Hang liegen Bungalow- und Apartmentanlagen. Prüfen Sie bei Hanglagen den tatsächlichen Weg zu Strand, Parkplatz und Hauseingang.
- Bungalowanlagen teilen Pool, Gärten und Wege. Prüfen Sie Hausordnung, Gemeinschaftsbeiträge und beschlossene Sonderumlagen sowie die Zuordnung von Terrasse, Dachfläche und Abstellraum, bevor Sie sich für eine Einheit entscheiden.
- In Apartmentanlagen verändern Ausrichtung und Stockwerk den Wohnwert. Ein Erdgeschoss am Gemeinschaftspool und eine obere Etage mit freiem Meerblick verlangen trotz gleicher Adresse eine getrennte Bewertung. Fordern Sie für die konkrete Einheit Katasterauszug, Nota Simple und Angaben zu gemeinschaftlichen Flächen an.
- Die GC-500 erschließt San Agustín, Las Burras und El Veril und führt zur GC-1 Richtung Flughafen und Las Palmas de Gran Canaria. Oberhalb der Küstenstraße entscheiden Stellplatz, Zufahrt und Treppen über den Alltag.
- Der Paseo Costa Canaria verbindet San Agustín fußläufig mit Las Burras und weiter mit Playa del Inglés. Einzelne Zugänge vom Hang führen über Treppen, während der Küstenweg flacher verläuft. Messen Sie deshalb den Weg von der konkreten Haustür zum Strand.

Unterlagen und rechtliche Prüfung in San Agustín
Prüfen Sie Unterlagen aus dem Registro de la Propiedad, dem Catastro und der Eigentümergemeinschaft. Widersprechen sich Flächen oder Nutzungsangaben, gehört die Abweichung vor einer Reservierungszahlung schriftlich geklärt. Das betrifft besonders Terrassen, Stellplätze und nachträglich geschlossene Außenbereiche.
- Die Nota Simple nennt Eigentümer, Lasten und eingetragene Wohnfläche. Bei Abweichungen zum Kataster oder Inserat brauchen Sie einen maßstabsgetreuen Grundriss, die Flächenberechnung und eine schriftliche Einordnung durch den beauftragten Anwalt.
- Lesen Sie die letzten Protokolle der Eigentümergemeinschaft. Beschlossene Sonderumlagen sowie Arbeiten an Pool, Leitungen, Dach oder Fassade gehören in die Kaufkalkulation.
- Fordern Sie das Schuldlosigkeitsattest des Verkäufers an. Auch beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlagen sollten darin ausdrücklich aufgeführt sein.
- Fragen Sie nach dem für diese Einheit gültigen Dokument zur Bewohnbarkeit. Bei älteren Gebäuden in Touristenzonen ist die Situation nicht einheitlich; eine alte Cédula de Habitabilidad ersetzt nicht die aktuelle kommunale Auskunft.
Beauftragen Sie einen unabhängigen spanischen Anwalt. Mit Exposé, Grundriss und Gemeinschaftsunterlagen kann er Registro, Catastro und kommunale Angaben vor Ablauf einer Reservierungsfrist abgleichen.

Kaufnebenkosten und laufende Steuern für deutsche Käufer
Zum Kaufpreis kommen Steuern, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Kosten für anwaltliche und steuerliche Beratung.
- Bei gebrauchten Immobilien fällt die Grunderwerbsteuer ITP an. Maßgeblich kann neben dem vereinbarten Preis auch der Kataster-Referenzwert sein. Lassen Sie Bemessungsgrundlage, allgemeinen oder ermäßigten Satz und die Voraussetzungen einer Vergünstigung vor der Reservierung schriftlich berechnen.
- Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) muss vor dem Notartermin vorliegen. Beantragen Sie sie frühzeitig beim spanischen Konsulat oder bei der zuständigen Stelle in Spanien. Falls eine Vollmacht vorgesehen ist, stimmen Sie Wortlaut, Beglaubigung und Übersetzung vorab mit Notar und Anwalt ab.
- Nichtresidenten erklären laufende spanische Einkommensteuer über das Modelo 210. Bei Eigennutzung wird eine rechnerische Einkunftsgrundlage aus dem Katasterwert angesetzt; der dafür verwendete Prozentsatz ist nicht der Steuersatz. Bei Vermietung gelten andere Grundlagen und Fristen, die ein spanischer Steuerberater für die tatsächlichen Nutzungszeiträume berechnen sollte.
- Die kommunale Grundsteuer IBI, Gemeinschaftsbeiträge, Wasser und Strom laufen auch während Ihrer Abwesenheit weiter. Fordern Sie den letzten IBI-Bescheid, aktuelle Verbrauchsabrechnungen und den Gemeinschaftsbeitrag an. Ein SEPA-fähiges Konto erleichtert die Lastschriften, ersetzt aber keine Kontrolle der Abbuchungen.
AFORTUNA ESTATES koordiniert die Immobiliensuche. Steuerliche und rechtliche Aussagen lassen Sie von den Fachleuten prüfen, die Sie selbst beauftragen.

Verwaltung aus der Ferne und Suchvorbereitung
Bei einem Zweitwohnsitz oder einer zeitweisen Vermietung müssen Zuständigkeiten auch während Ihrer Abwesenheit geregelt sein.
Bei längeren Abwesenheiten reicht ein Schlüsselservice nicht aus. Legen Sie fest, wer die Räume lüftet, Wasseranschlüsse und Klimaanlage kontrolliert, Zählerstände dokumentiert und Schreiben der Eigentümergemeinschaft entgegennimmt. In Anlagen nahe der Küste gehören Korrosion an Geländern, Fensterdichtungen und Feuchtigkeitsspuren zum regelmäßigen Kontrollgang; Fotos halten den Zustand für den Eigentümer in Deutschland fest.
- Klären Sie vor dem Kauf, wer im Notfall ansprechbar ist — bei Wasserschäden, Problemen mit der Anlage oder kurzfristigen Einladungen zu Eigentümerversammlungen. Ein lokaler Verwalter auf Gran Canaria übernimmt diese Aufgabe, wenn Sie nicht vor Ort sind.
- Bei geplanter Ferienmiete prüfen Sie die aktuelle kommunale Vorstufe, das Verfahren beim Cabildo, die Planungslage und die erforderliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für die konkrete Einheit. Erst danach gehören angenommene Buchungen in die Kalkulation.
- Vom Flughafen Gran Canaria führt die GC-1 nach San Agustín. Für die Fahrt werden bei normalem Verkehr meist etwa 20 bis 30 Minuten angesetzt; prüfen Sie die Route zur konkreten Anlage.
- Das Suchprofil hält Budget mit Nebenkosten, Immobilientyp, Lage innerhalb von San Agustín, Stellplatzbedarf und geplante Nutzung fest. Damit lassen sich ungeeignete Objekte vor einer Besichtigungsreise aussortieren.
Sehen Sie sich das Immobilienangebot auf Gran Canaria an und senden Sie uns Referenzen, die Ihrem Suchprofil entsprechen. AFORTUNA ESTATES kann nach dem Kauf die Hausverwaltung oder die Mietvermittlung übernehmen; steuerliche und rechtliche Angelegenheiten verbleiben bei den Fachleuten, die Sie selbst beauftragen.
